Durch meine jahrelange Tätigkeit in der Verwaltung einer Senioreneinrichtung, durch meine Ausbildung zur Seniorenassistentin sowie durch persönliche Erfahrungen als pflegende Angehörige kann ich auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zugreifen.
Die Pflegekassen bieten verschiedene finanzielle Unterstützungen. Gerne führe ich Sie durch diese diversen Möglichkeiten und erläutere Ihnen bei einem persönlichen Gespräch die folgenden "Töpfe", die Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen zustehen könnten.
Voraussetzung: ab Pflegegrad 1
Voraussetzung: ab Pflegegrad 2
Voraussetzung: ab Pflegegrad 2, pflegebedürftig seit mind. einem halben Jahr
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