Abrechnung mit Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf einen Alltagsentlastungsbetrag nach § 45a SGB XI. Diese Leistungen kann ich in Schleswig-Holstein direkt mit den Pflegekassen abrechnen, in Hamburg erst nach Rücksprache mit der jeweiligen Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 ist die Abrechnung über die Verhinderungspflege in allen Bundesländern möglich.
Honorar pro Stunde richtet sich nach dem derzeit gültigen Pflegesatz der AföVO bzw. der Vereinbarung mit Ihrer Pflegekasse.
Genauere Informationen erläutere ich Ihnen bei einem kostenlosen Erstgespräch.
Privatabrechnung* je nach Aufwand individuelle Absprache
*Absetzbar von der Steuer mit 20 Prozent - höchstens bis zu 4.000 € jährlich (§ 35a EStG)
An-/ Abfahrt
Nach Zeitaufwand
Besprechung und Analyse inkl. Antragstellungen etc. der möglichen finanziellen Unterstützungen von verschiedenen Institutionen
Preis * je nach Aufwand individuelle Absprache
*Absetzbar von der Steuer mit 20 Prozent - höchstens bis zu 4.000 € jährlich (§ 35a EStG)
Umzug
Nach unserem Erstgespräch und der Erstellung des Ablaufplans erhalten Sie von mir Ihr individuelles Angebot.
Angebote zum "Kräfte sammeln" für Angehörige
siehe website www.petra-marell.de
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